Im Dickicht der Nachhaltigkeitsdefinitionen liefern ESG-Ratings (Umwelt – Soziales –
Unternehmensführung) dringend nötige Orientierung. Dass sich die Ergebnisse für ein und
dasselbe Unternehmen von Anbieter zu Anbieter stark unterscheiden können, tut der Nachfrage
keinen Abbruch. Vermögensverwalter können es sich kaum leisten, auf ein unabhängiges,
externes Testat zu verzichten. Andernfalls stehen Werbeaussagen mit ESG-Bezug nämlich schnell
unter Greenwashing-Verdacht.
Die wenigen Ratinghäuser haben deshalb gute Konjunktur. Eine Umfrage der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht unter 30 deutschen Kapitalverwaltungsgesellschaften legt nun
nahe, dass sie ihre Marktmacht in überzogene Preise für ihre Leistungen ummünzen. Noch nicht
mal jeder fünfte der befragten Vermögensverwalter ist der Meinung, die Ratingkosten würden
sich in einem angemessenen Rahmen bewegen. In der Kritik steht auch die Marktstruktur, die auf
ein Anbieter-Oligopol hinauslaufe. Zudem bemängeln die Vermögensmanager hohe
Mindestgebühren, die kleinere Marktteilnehmer überproportional belasten würden. Am Ende
zahlen so oder so die Anleger.
Jetzt in Schwellenländer investieren?
Frank Schwaiger | Keine KommentareDie Börsen in Deutschland und den USA sind aktuell sehr optimistisch aufgestellt, das
Wirtschaftswachstum hierzulande bleibt einstweilen mau. Für viele Anleger rücken
Schwellenländer wieder mehr in den Fokus. Durch die jüngsten geopolitischen Entwicklungen
und seine Wachstumsschwäche steht China dabei weniger im Zentrum als in früheren Jahren.
Zahlreiche Unternehmen diversifizieren ihre Lieferketten und reduzieren die Abhängigkeit vom
Reich der Mitte. Aus naheliegenden Gründen ist auch Russland als weiterer BRICS-Staat bis auf
Weiteres ein wenig attraktiver Anlagemarkt.
Profiteure dieser strukturellen Neuordnung sind unter anderem Indonesien, Thailand, Malaysia
und der schlafende bzw. erwachende Riese Indien. Aber auch für Mexiko sehen EmergingMarkets-Experten derzeit gute Perspektiven. Zur Risikostreuung können Anleger sich an Fonds
beteiligen, die eine Vielzahl von Ländern und Unternehmen abdecken. Auch an SchwellenländerETFs gibt es ein breites Angebot. Überdies kommen Anleihen stabiler Staaten im „Globalen
Süden“ als Portfoliobeimischung infrage.
Zahl der nachhaltigen Lebensversicherungsprodukte überspringt 200er-Marke
Frank Schwaiger | Keine KommentareImmer mehr Menschen wünschen sich, dass ihr Geld eine positive Wirkung entfaltet, auch wenn
es von Dritten verwaltet wird. Als einer der gewichtigsten Akteure der Finanzmärkte haben die
Versicherungen diesen Megatrend aufgegriffen und schwenken konsequent um. Wie eine
Umfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erbrachte, können die
Kunden in Deutschland mittlerweile aus über 200 Lebensversicherungsprodukten mit
Nachhaltigkeitsmerkmalen wählen. Überdies werden schon bei 90 Prozent des von den
Versicherern gemanagten Kapitals ESG-Aspekte (Umwelt – Soziales – Unternehmensführung)
berücksichtigt.
In Kürze werden erste Produkte auf den Markt kommen, die dem von der BaFin definierten
„Zuordnungsansatz“ folgen. Den Produkten mit ESG-Bezug sollen dabei die nichtfondsgebundenen nachhaltig investierten Vermögenswerte von Lebensversicherern,
Pensionsfonds und Pensionskassen eindeutig zugeordnet werden können. Damit soll mehr
Transparenz in einem schwer zu durchschauenden Markt geschaffen werden.
Immobilienpreise und Mieten entwickeln sich gegenläufig
Frank Schwaiger | Keine KommentareLaut Statistischem Bundesamt lagen die Immobilienpreise hierzulande 2023 in jedem Quartal
um ein Zehntel unter dem Vorjahresniveau. Einen solchen Preisverfall hat Deutschland seit über
60 Jahren nicht mehr erlebt. Nicht in allen Städten gab es indes einen Rückgang – das
Hamburger Preisniveau beispielsweise blieb stabil.
(Neu-)Mieter müssen derweil immer tiefer in die Tasche greifen: Im letzten Quartal 2023 wurde
vom Institut der deutschen Wirtschaft ein Mietpreisplus von 5,3 Prozent gegenüber dem
Vorjahresquartal registriert. Nach wie vor sind Großstädter besonders betroffen; in Berlin stiegen
die Mieten 2023 auf Jahressicht um fast 13 Prozent, im direkten Umland teils noch stärker. „Die
Mieten sind weder gesunken, noch sind sie weniger stark angestiegen“, sagte der Präsident des
Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten gegenüber dem SWR. Der Grund liege vor allem im
nach wie vor eklatanten Missverhältnis zwischen Wohnraumangebot und -nachfrage, an dem
sich auch so bald nichts ändern werde: „In den nächsten zwei Jahren wird sich auf der
Mieterseite für uns leider nichts Positives tun.“
Musterbedingungen für Cyberversicherungen erhalten Update
Frank Schwaiger | Keine Kommentare12.03.2024
Die bisher gültigen, vom Versicherer-Gesamtverband GDV herausgegebenen unverbindlichen
Musterbedingungen für die Cyberversicherung stammen von 2017 und sind damit – gemessen
am IT-Entwicklungstempo – mittlerweile steinalt. Kürzlich hat der GDV daher eine überarbeitete
Fassung vorgelegt.
An der Grundstruktur einer Cyberpolice ändert sich nichts. Aufgenommen wurden aber neue
Regelungen zum mobilen Arbeiten (Fernzugriff auf Unternehmens-IT ist versichert), zur
Verletzung von Datenschutzregelungen (die 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung
verschärft wurden) und zur zunehmenden Nutzung von Clouddiensten und Software-as-aService (Schäden infolge einer Störung bei einem solchen externen Dienstleister sind nun
abgedeckt). Neben diesen Erweiterungen des Schutzschirms gibt es auch einen neuen
Ausschluss: Schäden infolge staatlicher Cyberangriffe wie auch digitaler Kriegshandlungen sind
nicht mitversichert. Zudem wurden die Präventions-Obliegenheiten der Unternehmen
aktualisiert und präzisiert.
„Eine Cyberversicherung kann das Risiko eines Hackerangriffs absichern – ein solcher Schutz
setzt aber ein gewisses Maß an IT-Sicherheit voraus. Wir werden daher weiter aktiv daran
arbeiten, die IT-Sicherheit der deutschen Wirtschaft zu verbessern“, betont GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen, der davor warnt, dass vielerorts, vor allem in kleinen und
mittleren Unternehmen, das Cyberrisiko unter- und die eigenen Sicherheitsmaßnahmen
überschätzt würden.
DAX-Familie hebt Kappungsgrenze an
Frank Schwaiger | Keine KommentareDer zur Gruppe Deutsche Börse gehörende Indexanbieter Stoxx Ltd. erhöht den zulässigen Maximalanteil einzelner Unternehmen an einem Index zum 18. März von 10 auf 15 Prozent. Diese Änderung der sogenannten Kappungsgrenze betrifft die Indizes DAX, MDAX, SDAX und TecDAX, die damit internationalen Standards angeglichen werden sollen. So setzen etwa der (ebenfalls 40 Titel umfassende) italienische FTSE MIB und der französische CAC 40 das Limit auch bei 15 Prozent. Größere Indizes wie der S&P 500 verzichten ganz auf eine Kappungsgrenze.
Die Anteile der Aktiengesellschaften an ihrem jeweiligen Index werden einmal pro Quartal betrachtet und gegebenenfalls reduziert. Zwischen den Prüfzeitpunkten sind künftig auch zeitweise bis zu 20 Prozent Anteil erlaubt, um außergewöhnlichen Kursausschlägen Raum zu geben. Bisher hat indes noch nie ein DAX-Unternehmen einen Anteil von 15 Prozent erreicht. Die neue Kappungsgrenze dürfte dessen ungeachtet in vielen Fonds, vor allem börsennotierten Indexfonds (ETFs), für Umbauten sorgen.
Kommando zurück! Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher gekippt
Frank Schwaiger | Keine KommentareDie Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versicherungspflicht für bis zu 20 Stundenkilometer schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen einführen, auch wenn deren Halter bisher nicht als Verkehrsrüpel aufgefallen sind. Von der Idee waren selbst die Versicherer nicht begeistert. Nun können die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen aufatmen: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Vorhaben beerdigt, nachdem der Bundesrat zuvor sein Veto eingelegt hatte.
Mit solchen Maschinen verursachte und nicht anderweitig versicherte Schäden sollen zukünftig – wie auch jetzt schon – von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden, die früher als „Fahrerfluchtfonds“ bekannt war. Diese Option lässt die EU-Richtlinie durchaus offen. Die Bundesregierung wollte sie zunächst nicht anwenden, weil die Verkehrsopferhilfe von allen Kfz-Haftpflicht-Beitragszahlern getragen wird, die damit kollektiv für die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen geradestehen müssen.
Im Zuge der Zinswende sind neben Bundesanleihen auch Pfandbriefe wieder in Renditeregionen angekommen, die für sicherheitsorientierte Anleger interessant sind. Die greifen denn auch vermehrt zu. So lag das Handelsvolumen mit Pfandbriefen an der Börse Stuttgart 2023 um mehr als 170 Prozent über dem Vorjahreswert. Die Umlaufrenditen von Hypothekenpfandbriefen mit einer Restlaufzeit von neun bis zehn Jahren betrugen zuletzt laut Bundesbank 3,54 bis 3,65 Prozent und schlugen Bundesanleihen damit deutlich.
Bei Pfandbriefen („Covered Bonds“) handelt es sich um gedeckte Schuldverschreibungen, die hierzulande dem Pfandbriefgesetz unterliegen. Gedeckt sind sie entweder mit Sachwerten wie Immobilien (bei Hypothekenpfandbriefen) oder mit der Finanzkraft einer öffentlichen Körperschaft wie einer Stadt oder Gemeinde (bei Kommunalobligationen). Für Privatanleger sind sie über Börsen, Banken und Onlinebroker erhältlich – und sicherlich auch über die Finanzberaterin oder den Finanzberater des Vertrauens.
Warum Autobesitzer Vorschäden bei der Leistungsregulierung angeben sollten
Frank Schwaiger | Keine KommentareWer auf Versicherungskosten eine Autoreparatur durchführen lässt, kommt hin und wieder in Versuchung, schon vor dem Unfall vorhandene Schäden unter den Teppich zu kehren. Das kann jedoch am Ende zu einer kompletten Leistungsverweigerung führen, wenn der Versicherer sich arglistig getäuscht sieht.
„Sinn und Zweck der Entschädigung ist es, die Unfallopfer wirtschaftlich so zu stellen, wie sie vor dem Unfall standen“, hebt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Anja Käfer-Rohrbach, hervor. „Wer zum Beispiel schon bei einem früheren Unfall Geld für einen komplett neuen Kotflügel bekommen hat, den alten dann aber nur gespachtelt und überlackiert hat, kann bei einem nächsten Unfall nicht wieder den Wert eines neuen Kotflügels verlangen.“
Kurz gefasst: Die Versicherten dürfen sich nicht an der Schadensregulierung bereichern, allein der durch den betreffenden Unfall entstandene zusätzliche Schaden darf geltend gemacht werden. Im Zweifel müssen sie belegen, dass frühere Beschädigungen fachgerecht behoben wurden.
Kein Versicherungsschutz gegen aufsteigendes Grundwasser
Frank Schwaiger | Keine Kommentare26.02.2024
Angesichts der zunehmenden Wetterextreme mit steigender Überschwemmungsgefahr ist es ratsam, Gebäude auch gegen Elementargefahren wie Hochwasser abzusichern – selbst fernab von Gewässern. Denn auch Starkregenereignisse können solche Wassermassen hervorbringen, dass es zu gravierenden Schäden an Immobilien kommen kann.
Zu beachten ist dabei jedoch: Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sind auch dann nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich wenn das Grundwasser außerhalb des Gebäudes zu Hochwasser beigetragen hat, das dann zu Schäden führt, greift der Schutz.
Immobilienbesitzer sind deshalb angehalten, die Dichtigkeit ihres Kellers regelmäßig zu überprüfen. Auch eine sogenannte Weiße Wanne garantiert nicht für alle Zeiten, dass das Mauerwerk undurchlässig bleibt. Eine Abdichtung aus Bitumen bietet nur für ein gutes Jahrzehnt zuverlässigen Schutz. Noch wichtiger wird die regelmäßige Prüfung, wenn das Gebäude auf beweglichem Grund steht, der die Bildung von Rissen begünstigt.